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Hochwasserkatastrophe – Steuererleichterungen für Unternehmen und Privatpersonen
Durch das Hochwasser Anfang Juni 2013 sind in weiten Teilen Deutschlands beträchtliche Schäden entstanden. Den Geschädigten soll auch durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten geholfen werden. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen für unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige vorsehen. [i] www.bundesfinanzministerium.de Darauf weist das BMF auf seinen Internetseiten hin. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören
die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer,
die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge,
die Bildung steuerfreier Rücklagen und
Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie
die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.
Bei steuerlichen Nachweispflichten wird großzügig verfahren. Für Spendennachweise genügen Barzahlungsbele...