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BGH 26.2.2013 XI ZR 498/11, NWB 17/2013 S. 1273

Kapitalanlagerecht | Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen verschwiegener Rückvergütung

Eine Bank ist zur Aufklärung über eventuelle Provisionen verpflichtet, die sie für die Vermittlung von Kapitalanlagen erhält. Die Verletzung dieser Pflicht ist ein Beratungsfehler, der zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führt. Die Verjährung solcher Schadensersatzansprüche (drei Jahre, § 195 BGB) beginnt (objektiv) mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, und (subjektiv) mit Kenntnis des Geschädigten von den den Anspruch begründenden Umständen [i]Zum neuen Recht für Vermögensanlagen- und Finanzanlagenvermittler Schwintowski, NWB 12/2012 S. 996(§ 199 Abs. 1 BGB). Weiß ein Anleger, dass seine ihn beratende Bank für die Vermittlung einer Kapitalanlage (hier: Filmfonds) eine irgendwie geartete (Rück-)Vergütung erhält, ohne dass er deren genaue Höhe kennt, erfüllt dies die subjektiven Voraussetzungen des Verjährungstatbestands. Im entschieden...

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