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Einkommensteuer | Voller Kostenabzug bei Fahrten zu verschiedenen Tätigkeitsorten
Der 4. Senat des selbständige Unternehmer in Bezug auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Arbeitnehmern gleichgestellt. Die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG ist nach Ansicht des Gerichts auf maximal einen Tätigkeitsort beschränkt. Die Klägerin hatte nebenberuflich Musikkurse bzw. Musik-AGs an verschiedenen Schulen und Kindergärten gegeben. Für die Fahrten zu den verschiedenen Einrichtungen, die sie etwa einmal wöchentlich aufsuchte, nutzte sie ihren Privatwagen und machte 0,30 € pro gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben geltend. Die Einrichtungen, in denen die Klägerin unterrichte, stellen – so das FG Münster – keine Betriebsstätten im Sinne der Abzugsbeschränkung dar und rechtfertigen keine Kürzung des Betriebsausgab...BStBl 2012 II S. 36