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Einkommensteuer | Ende der Nutzung eines fremden Wirtschaftsguts zur Einkunftserzielung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Trägt der Steuerpflichtige Kosten zur Herstellung eines im Eigentum seines Ehegatten stehenden Gebäudes, das er zur Erzielung von betrieblichen Einkünften nutzt, sind seine Aufwendungen steuerlich zu aktivieren und nach den für ein Gebäude geltenden Regeln abzuschreiben. (2) Endet die Nutzung des Gebäudes zur Einkunftserzielung durch den Steuerpflichtigen, ergibt sich daraus keine Auswirkung auf seinen Gewinn. Ein noch nicht abgeschriebener Restbetrag der Aufwendungen wird erfolgsneutral ausgebucht.
Die Sache befand sich im zweiten Rechtsgang, so dass der IV. Senat des BFH noch Gelegenheit hatte, seine im ersten Rechtsgang beiläufig geäußerte Auffassung zu korrigieren. Er hatte dort die...BStBl 2008 II S. 749BStBl 1997 II S. 718