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§ 33 EStG: Anwalts- und Gerichtskosten im Ehescheidungsverfahren als außergewöhnliche Belastung
Mit hat das FG Düsseldorf entschieden, dass Anwalts- und Gerichtskosten im Scheidungsverfahren als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG berücksichtigt werden können. Dies gilt für sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten im Verfahren der Ehescheidung, unabhängig davon, ob es sich um den Ausspruch der Scheidung bzw. um Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, die Vermögensauseinandersetzung oder den Unterhalt handelt, und unabhängig davon, ob die Entscheidungen durch streitiges Urteil oder im Vergleichswege getroffen werden.
Im Streitfall war die Ehe der Klägerin mit Urteil des Familiengerichts 2010 geschieden worden, mit dem gleichzeitig Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs zu ihren Gunsten begründet wurden. Mit gerichtlich protokolliertem Vergleich vom gleichen Tag wurden der Zugewinnausgleich und der nacheheliche Unterhalt geregelt. Das Familiengericht hob die Kosten des Verfahrens und des Vergleichs gegeneinander auf. Die Klägerin begehrte in ihrer Einkommensteuererklärung die Berücksichtigung von Anwalts- und Gerichtskosten für das gesamte Ehescheidungsverfahren in Höhe von 8.195 € als...