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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 3 K 3138/08 EFG 2013 S. 719 Nr. 9

Gesetze: BewG § 92 Abs. 2, AO § 39 Abs. 2, FGO § 40 Abs. 2, FGO § 41 Abs. 1, FGO § 33, BGB § 1943, BGB § 1381, BGB § 242

Unzulässigkeit der Einwendungen gegen die ungeteilte Zurechnung eines Grundstücks durch einen Einheitswertbescheid

keine Feststellung der Unwirsamkeit einer Erbausschlagung wegen voriger Erbannahme im Finanzgerichtsprozess

Leitsatz

1. Wird die Aufhebung eines ausschließlich einen Dritten betreffenden Zurechnungsfortschreibungsbescheids und der Erlass eines die anteilige steuerrechtliche Zurechnung des Grundstücks beinhaltenden Einheitswertbescheides begehrt, ist die Klage wegen begehrter Änderung zu Lasten unzulässig.

2. Die Anträge auf Feststellung, dass die Ausschlagung der Erbschaft durch den Kläger wegen vorheriger Annahme der Erbschaft unwirksam bzw. wegen Sittenwidrigkeit und Verstoßes gegen Treu und Glauben und das Vorrangigkeitsprinzip nichtig sei, sind unzulässig. Die Klagebefugnis für eine Feststellungsklage gemäß § 41 Abs. 1 FGO erfordert die Feststellung eines abgabenrechtlichen Rechtsverhältnisses. Dies ist bei der Beurteilung zivilrechtlicher Fragen nicht der Fall.

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 10 Nr. 21
DStRE 2013 S. 823 Nr. 13
EFG 2013 S. 719 Nr. 9
Ubg 2013 S. 468 Nr. 7
VAAAE-32061

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.10.2012 - 3 K 3138/08

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