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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 19 | Sachzuwendungen: Betriebliche Veranlassung als Voraussetzung für Pauschalierung?

Der BFH muss entscheiden, ob auch Zuwendungen, die aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung gewährt werden (z.B. verdeckte Gewinnausschüttungen) unter die Pauschalierungsregelung des § 37b EStG fallen. Das Niedersächsische FG hat dies verneint. Die Vorschrift finde nur Anwendung, wenn es sich um betrieblich veranlasste Zuwendungen und nicht um privat oder gesellschaftsrechtlich veranlasste Zuwendungen handelt.

Kommen wir noch einmal zu § 37b EStG: Können auch Sachzuwendungen, die aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung gewährt werden, pauschaliert werden? Diese Frage muss der BFH beantworten unter dem Aktenzeichen .

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte entschieden: § 37b EStG findet nur Anwendung, wenn die Zuwendungen betrieblich veranlasst sind. Und nicht privat oder gesellschaftsrechtlich wie beispielsweise bei einer verdeckten Gewinnausschüttung. Eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung anderer Umstände finde nicht statt. Es komme allein darauf an, ob der Steuerpflichtige Sachzuwendungen aus betrieblicher Veranlassung tätigt.

Im Streitfall hatte der geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter anlässlich eines Firmenjubiläums den Mitarbeitern de...

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