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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 1495/10

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5b

Aufwendungen für Gewerbesteuer als Betriebsausgaben

Leitsatz

Auch nach Einführung des § 4 Abs. 5b EStG sind Aufwendungen für die Gewerbesteuer weiterhin als Betriebsausgaben anzusehen, weil es sich insoweit nicht um einen Vermögensabfluss für betriebsfremde Zwecke handelt.

Das Gericht schließt sich der teilweise im Schrifttum vertretenen Auffassung, dass § 4 Abs. 5b EStG verfassungswidrig sei, nicht an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 45
StBW 2013 S. 294 Nr. 7
Ubg 2014 S. 60 Nr. 1
KAAAE-31460

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 02.02.2012 - 6 K 1495/10

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