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Überblick über Rechnungslegungsnormen in Bezug auf die Informationstechnologie
Darstellung von IDW RS FAIT 1 bis 4
Unternehmen sind heute in hohem Maße von der Informationstechnologie (IT) abhängig, da sie die Basis für die Steuerung des Unternehmens und der Geschäftsprozesse darstellt. Auch für externe Gruppen wie z. B. Shareholder, Stakeholder, Aufsichtsgremien oder Finanzamt ist die Verlässlichkeit und Verfügbarkeit von Informationen bei ihren überwachenden Tätigkeiten von essentieller Bedeutung. Aus Sicht des Wirtschaftsprüfers nehmen IT-Fragen eine immer größere Rolle bei der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und anderen Aufträgen ein. Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) hat eine Reihe von Stellungnahmen zur Rechnungslegung und Prüfungsstandards vorgelegt, die den Einsatz von IT bei Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses zum Gegenstand haben. Dieser Beitrag befasst sich mit den Stellungnahmen zur Rechnungslegung zur IT, welche die Anforderungen an eine ordnungsmäßige IT-gestützte Rechnungslegung definieren.
Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 4. Aufl., Herne 2013, §§ 238, 257 HGB NWB FAAAE-25135
Die Verlautbarungen IDW RS FAIT 1 bis 3 formulieren Voraussetzung...