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Bilanzierung | Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung
Nach dem ist die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (hier: Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruhende Teilwertminderung keine voraussichtlich dauernde Wertminderung und rechtfertigt deshalb keine Teilwertabschreibung.