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Auszug aus dem Interview mit Prof. Rudolf Mellinghoff
Professor Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff ist Präsident des Bundesfinanzhofs. Auf dem Deutschen Steuerberatertag im Oktober in Hamburg hat er sich kritisch zu strafrechtlichen Fragen im Steuerrecht geäußert. Dies diente zum Anlass für nachfolgendes Interview, das hier gekürzt abgedruckt ist. Das vollständige Interview können Sie im StBMag 12/2012 S. 18 NWB EAAAE-23229 nachlesen.
Herr Prof. Mellinghoff, wir sprechen viel mit Politikern über Steuerrecht, auch über Steuerstrafrecht. Dabei begegnen wir immer wieder einer Position: Das BVerfG habe in einem Beschluss den Ankauf von illegal erworbenen Daten über deutsche Steuerpflichtige im Grunde erlaubt, und daher sei das von nun an auch kein Problem mehr. Sie waren in der Zeit, in der dieser Beschluss gefallen sein soll, am BVerfG – wie beurteilen Sie diese Einschätzung?
Man muss sich den Streitgegenstand genau anschauen: Es ging in diesem Beschluss darum, ob die Daten, die auf einem möglicherweise auch illegal erworbenen Datenträger gefunden wurden, zur Grundlage weiterer strafrechtlicher Ermittlungsmaßnahmen gemacht werden dürfen. Genau genommen ging es sogar nur um eine Durchsuchung oder Beschlagnahme, die nicht einmal ...