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Gestaltungsmodell Mantelkauf mit Abtretung einer Besserungsanwartschaft gegen die GmbH
Unter Berücksichtigung der Rechtslage nach § 8c KStG
[i]Horst, NWB 44/2012 S. 3512; Hoffmann, StuB 21/2012 S. 809Der Forderungsverzicht gegen Besserungsschein war bereits Gegenstand zahlreicher Urteile des BFH. In der Praxis kommt es besonders dann zu Problemen, wenn – wie im vorliegenden Fall – auf den Forderungsverzicht ein Beteiligungswechsel folgt. Hier vermutet die Finanzverwaltung einen Gestaltungsmissbrauch, da potenzieller Aufwand über den Gesellschafterwechsel hinweggerettet und nicht von den Regelungen zur Verlustabzugsbeschränkung erfasst wird. Diese Thematik ist permanent im Fluss, weil sich die [i]Engelberth, NWB 20/2012 S. 1685Vorschriften zum Verlustabzug bei Beteiligungswechseln laufend ändern. So wurde § 8 Abs. 4 KStG a. F. im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 (BGBl 2007 I S. 1912) durch die Vorschrift des § 8c KStG abgelöst, die bereits im Jahr 2009 wiederum erhebliche Änderungen erfuhr. Auch die allgemeine Missbrauchsvermeidungsvorschrift des § 42 AO wurde im Jahr 2008 neu gefasst. Im Folgenden wird das NWB IAAAE-19325 besprochen. [i]BFH, Urteil vom 12. 7. 2012 - I R 23/11 NWB IAAAE-19325Gegenstand der Darstellung ist auch die Frage, wie der für das Streitjahr 2001 und damit unter der früheren Rechtslage zu beurteilende Sachverhalt nach g...