Arbeitshilfe August 2015

Versagung der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für der Gewerbesteuer unterliegende Veräußerungsgewinne - Rangverhältnis zwischen § 18 Abs. 4 a.F. bzw. Abs. 3 n.F. UmwStG und § 7 Satz 2 GewStG

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Ist die Gewerbesteueranrechnung auch dann nach § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ausgeschlossen, wenn der Veräußerungsgewinn zugleich auch nach § 7 Satz 2 GewStG der Gewerbesteuer unterliegt? - Hat die Anwendung des § 7 Satz 2 GewStG Vorrang gegenüber § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG? - Ist --hilfsweise-- § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG teleologisch dahingehend einzuschränken, dass die Anrechnung zuzulassen ist, soweit der Veräußerungsgewinn auf stille Reserven in Beteiligungen an Tochtergesellschaften entfällt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAE-24195