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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 24 | Splitting-Verfahren: Wichtiger Musterprozess für Alleinerziehende

Das Niedersächsische FG hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Alleinerziehende keinen Anspruch auf die Anwendung des Ehegatten-Splittings oder eines Familien-Splittings haben. Die Beschwerde ist beim BFH anhängig, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Es empfiehlt sich, alle Steuerbescheide von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern offen zu halten.

Es gibt Steuerexperten, die vertreten die Auffassung: Auch sogenannte Halbfamilien müssten aus verfassungsrechtlicher Sicht Anspruch auf den Splittingtarif haben. Für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, und davon gibt es ja in Deutschland immerhin etwa 1,6 Mio., sei ein Familien-Splitting verfassungsrechtlich geboten.

In unserer August-Ausgabe 2011 hatten wir Sie darüber informiert, dass beim Niedersächsischen Finanzgericht ein Verfahren zu dieser Frage anhängig ist. Eine Entscheidung in der Hauptsache gibt es noch nicht. Aber einen Beschluss im Hinblick auf den vorläufigen Rechtsschutz. Die beantragte Aussetzung der Vollziehung haben die Richter aus Hannover abgelehnt. Alleinerziehende haben danach keinen Anspruch auf die Anw...

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