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IWB Nr. 17 vom Seite 641

Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Fusionsrichtlinie auf Gibraltar-Gesellschaften

Für eine Erfassung gibraltarischer Gesellschaften

Wolfgang Kessler, Moritz Philipp und Julian M. Egelhof

22 Jahre nach dem Erlass der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Fusionsrichtlinie scheint klar zu sein, dass die Richtlinien zu den segensreicheren Einfällen der Europäischen Union zählen. Fraglich ist allerdings, ob diese gleichsam auf nach gibraltarischem Gesellschaftsrecht gegründete Kapitalgesellschaften, die in Gibraltar ansässig sind und der gibraltarischen Körperschaftsteuer unterliegen (nachfolgend Gibraltar-Gesellschaften) Anwendung finden. So lehnen etwa die Niederlande, Frankreich und Spanien die Anwendung der Fusionsrichtlinie ab, wenn an einem sachlich unter die Richtlinie fallenden Vorgang eine Gibraltar-Gesellschaft beteiligt ist. Dem Vernehmen nach wenden auch jüngere EU-Mitgliedstaaten die Richtlinien nicht auf Gibraltar-Gesellschaften an. Die Kommission hingegen hält die Anwendung der Fusionsrichtlinie auf Gibraltar-Gesellschaften – ohne größeren Begründungsaufwand zu treiben – für unproblematisch (vgl. den damaligen EU-Kommissar Monti für die Kommission, Antwort auf die schriftliche Anfrage E-0522/99, Abl vom , C 348 S. 93 f.). Da der persönliche Anwendungsbereich beider Richtlinien identisch ist, entsprechen sich die Probleme. Die Thematik der Anwendbarkei...

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Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Fusionsrichtlinie auf Gibraltar-Gesellschaften

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