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FG Köln 28.09.2011 5 K 4480/07, IWB 13/2012 S. 466

FG Köln | Zeitpunkt der Besteuerung von Gewinnanteilen aus sog. S-Corporations

Bei den Einkünften eines Gesellschafters aus sog. S-Corporations handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Einkünfte unterliegen der inländischen Besteuerung mithin erst nach erfolgter Ausschüttung (EFG 2012 S. 911).

Hinweis:

Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kl. war Alleingesellschafter von zwei US-amerikanischen Corporations, die in den USA für die Besteuerung als sog. S-Corporations optiert hatten und deshalb in den USA nicht steuerpflichtig waren. Für das Streitjahr 2003 behandelte das FA die Gewinnanteile des Kl. aus den S-Corporations als steuerpflichtige Kapitalerträge mit der Begründung, dass dem Ansässigkeitsstaat Deutschland insofern das Besteuerungsrecht zustehe. [i]Das FG macht deutlich, dass die S-Corporation als Kapitalgesellschaft qualifiziert wirdDas FG macht deutlich, dass die S-Corporation unabhängig von ihrer Einordnun...

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