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Brauchen wir eine weitere gesetzliche Regelung von Qualifikationskonflikten?
§ 50d Abs. 1 Satz 11 EStG gemäß Entwurf des JStG 2013
Der Referentenentwurf des BMF eines Jahressteuergesetzes 2013 enthält nicht etwa die zuletzt im Zwölf-Punkte-Katalog der Regierungskoalition vom erneut angekündigte Verschärfung des § 50d Abs. 10 EStG, sondern eine offensichtlich fürsorglich gemeinte Ergänzung des § 50d Abs. 1 EStG zur Vermeidung des „Leerlaufs” von abkommensrechtlichen Erstattungsansprüchen „hybrider” Gesellschaftsformen ausländischer Vergütungsgläubiger. Eine erste Analyse zeigt, dass sowohl Regelungsziel als auch Regelungsbedürfnis unklar sind.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Einleitung
§ 50d EStG ist in weiten Teilen Gesetz gewordenes Misstrauen des deutschen Steuerstaats gegen sein eigenes Handeln, nämlich die Gewährung von Abkommensvorteilen aufgrund der von ihm selbst abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Ein besonders abschreckendes Beispiel hierfür war die Einführung des § 50d Abs. 10 EStG durch das Jahressteuergesetz 2009 (BGBl 2009 I S. 2794), mit dem der fiskalische Zugriff sowohl auf Sondervergütungen, die ins DBA-Ausland abfließen als auch auf solche, die aus einem DBA-Staat zufließen, gesichert werden sollte (an dieser Absicht will die Regierungskoalition laut Nr. 5 des Zwölf-Punkte-P...BGBl 2012 I S. 1030