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Abkommensrechtliche Sondervergütungsregelungen im Lichte aktueller Rechtsprechung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 120Der BFH hat jüngst zu § 50d Abs. 10 EStG in mehreren Entscheidungen Stellung genommen und die Relevanz der Norm bei der Verteilung von Besteuerungsrechten zwischen den Vertragsstaaten im Ergebnis verneint. Welche Konsequenzen diese Entscheidungen für die Auslegung der in mehreren DBA anzutreffenden Sondervergütungsregeln hat, wird im Top-Beitrag erörtert.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Einleitung
[i]Problem der Regelungen zu Sondervergütungen im Bereich der DBANach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb neben den Gewinnanteilen eines Mitunternehmers auch die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Liegt ein grenzüberschreitender Sachverhalt vor, ist das Besteuerungsrecht hinsichtlich dieser Sondervergütungen ggf. nach einem DBA auf die beteiligten Staaten zu verteilen. Nur ausnahmsweise enthalten DBA hierfür Sonderregelungen. Diese Sonderregelungen sind in die Artikel über Unternehmensgewinne eingebunden und unterscheiden sich in ihrer Formulierung und ihrer Zielsetzung nicht. Enthalten DBA keine derartige Sonderregelung, ist § 50d Abs. 10 EStG (subsid...