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NWB BB 1/2012 S. 6

Testament: Zentrales Register zur Hinterlegung ab 2012

Ab Januar 2012 können Testamente elektronisch beim zentralen Testamentsregister (ZTR) hinterlegt werden, das bundesweit einheitlich in Berlin geführt wird.

Das elektronische Register erfasst aber nur Testamente, die bei Notaren oder Amtsgerichten hinterlegt werden, welche die Testamente melden müssen. Übermittelt wird, wer sein Testament wo und wann hinterlegt hat. Hinzu kommen persönliche Daten, wie etwa Personalien. Der Inhalt des Testaments wird nicht übermittelt.

Praxistipp

Wer ganz sicher gehen möchte, dass sein letzter Wille gehört wird, sollte das zentrale Register unbedingt nutzen.

Weitere Informationen zum Testamentsregister finden Sie online unter www.testamentsregister.de. Vgl. zum Thema Nachfolgeberatung auch den Beitrag von Steinhaus/Simmert, Unternehmertes...

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