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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 10 | Spekulationsgeschäft: Veräußerung eines zwischenzeitlich betrieblich genutzten Grundstücks

Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren im Privatvermögen anschafft und aus dem Privatvermögen wieder veräußert, muss nach einer aktuellen Entscheidung des BFH die Wertsteigerungen im Privatvermögen seit der Anschaffung versteuern, auch wenn er das Grundstück zeitweise im Betriebsvermögen gehalten hat. Der Veräußerungsgewinn ist dabei um den im Betriebsvermögen zu erfassenden Gewinn zu korrigieren.

Eine offene Frage bei der Veräußerung eines Grundstücks im Privatvermögen innerhalb der Spekulationsfrist hat jetzt der Bundesfinanzhof geklärt.

Es geht um folgenden Sonderfall: Eine Immobilie wurde nach der Anschaffung zunächst vermietet und später dann in das Betriebsvermögen eingelegt. Nach einigen Jahren wurde sie wieder entnommen. Aus dem Privatvermögen heraus wurde das Haus dann veräußert. Zwischen der Anschaffung und dem Verkauf lagen nicht mehr als zehn Jahre.

Der BFH hat herausgearbeitet: Ein Steuerzahler, der ein Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren im Privatvermögen anschafft und aus seinem Privatvermögen wieder veräußert, der muss die Wertsteigerungen seit der Anschaffung nach § 23 EStG versteuern. Und zwar auch dann,...

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