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NWB BB 9/2011 S. 260

Teilzeitkräfte mit unklarem Vertrag haben Anspruch auf Vollzeitstelle

Können Teilzeitbeschäftigte aus ihrem Vertrag nicht genau entnehmen, wie viele Stunden sie arbeiten müssen, haben sie Anspruch auf eine Vollzeitstelle. Demnach hat ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, wenn er durch unklare Bestimmungen benachteiligt wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (vgl. ).

Praxistipp

Auch wenn es sich dabei um einen speziellen Fall eines Wachmanns gehandelt hat, sollten Sie Mandanten, die Teilzeitkräfte beschäftigen, davon in Kenntnis setzen, dass es bei unklar formulierten Arbeitsverträgen zu Problemen kommen kann.

Empfehlen Sie Ihren Mandanten, die Verträge zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um mö...

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