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NWB BB 9/2011 S. 261

Haftung bei GmbH-Erwerb

Für den Erwerber von GmbH-Geschäftsanteilen besteht das Risiko, für vom Verkäufer nicht erfüllte Einlageverpflichtungen haften zu müssen. Bei einer verbotenen Einlagenrückgewähr besteht ein Rückzahlungsanspruch der GmbH gegen den Gesellschafter gemäß § 30 Abs. 1 GmbHG. Das OLG Köln entschied, dass auch der Anteilserwerber für diesen Rückzahlungsanspruch der GmbH gemäß § 16 Abs. 2 GmbHG haftet (vgl. , GmbHR 2011 S. 648).

Praxishinweis

Bei dem Kauf von GmbH-Anteilen sollte der Erwerber darauf bestehen, dass der Verkäufer im Notarvertrag garantiert, dass alle Stammeinlagenverpflichtungen erbracht wurden, die Stammeinlagen nicht zurückgewährt wurden und auch sonst keine rückständigen Leistungen bestehen.

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