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IWB Nr. 14 vom Seite 505

Besteuerung entsandter Arbeitnehmer gemäß DBA Großbritannien

Jörg Vetter und Jochen Schreiber

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 521Bereits in IWB 11/2010 S. 411 NWB OAAAD-44193 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Großbritannien (DBA GB 2010) vorgestellt. Nachdem der Ratifikationsprozess im vergangenen Jahr erfolgreich abgeschlossen und die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden, ist das neue DBA zum in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass es in Deutschland erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2011 Anwendung findet. Aufgrund des abweichenden Steuerjahres in Großbritannien ist das neue Abkommen dort mit Beginn des britischen Steuerjahres 2011/2012 zum für Einkommensteuer und Steuer auf Veräußerungsgewinne („income tax and capital gains tax”) bzw. zum für Körperschaftsteuer („corporation tax”) anzuwenden. Dieser Beitrag beschäftigt sich im Detail mit den Änderungen bei der Besteuerung von entsandten Mitarbeitern, die sich aufgrund des neuen DBA Großbritannien ergeben.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

I. Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften in Großbritannien

[i]Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit Die Besteuerung natürlicher Personen ist im neuen DBA GB 2010 in Art. 14 geregelt. Gemäß Art. 14 Abs. 1 DBA GB 2010 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige...

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