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NWB BB 7/2011 S. 196

Versicherungen: Anspruch auf Einsicht in „Schwarze Liste”

Seit dem wird jeder Versicherungskunde benachrichtigt, wenn er in das sog. Hinweis- und Informationssystem (HIS) eingetragen wird. Das zumindest sagt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zu. In die Liste werden Kunden aufgenommen, bei denen sich die Schadensfälle häufen. HIS unterstützt somit die Versicherer bei der Aufklärung von Schadenfällen mit möglichem Manipulationsverdacht.

Hinweis

Jeder Versicherungskunde hat einen Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft. Mehr Informationen und das für die Selbstauskunft notwendige Formular finden Sie online unter www.informa-irfp.de.

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