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SteuerStud Nr. 6 vom Beilage Seite 14

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Dr. Oliver Zugmaier

Jedes Jahr nehmen 5 000 bis 6 000 Prüflinge an der Steuerberaterprüfung teil. Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung. Die tägliche Praxis des Autors zeigt, dass die Zulassung in vielen Fällen nicht ohne Weiteres zu erlangen ist. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema dar.

I. Zulassungsvoraussetzungen

Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung (§ 35 Abs. 2 StBerG). Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nach § 36 Abs. 1, 2 StBerG über vier alternative Wege erlangt werden:

1. Fachliche Vorbildung

a) Hochschulstudium

In § 36 Abs. 1 StBerG wird zwischen Hochschulstudien von mindestens vier Jahren Regelstudienzeit (§ 36 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 StBerG) und unter vier Jahren (§ 36 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StBerG) unterschieden. Die frühere Unterscheidung zwischen Universitäts- bzw. Hochschulstudium und Fachhochschulstudium ist damit aufgegeben. Folgende Hochschulstudien erfüllen die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 StBerG:

  • Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre

  • Studium der Rechtswissenschaften

  • Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung, z. B. Diplom-Handelslehrer, Diplom-Wirtschafts-ingenieur, aber auch Mathematik mit Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (BStBl II 1991 S. 154

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