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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 3725/06

Gesetze: GG Art. 19 Abs. 4, InsO § 179 Abs. 2, AO § 251 Abs. 3, FGO § 102

Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters.

Leitsatz

  1. Der Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Finanzamt keinen Anspruch auf Erteilung eines Kontoauszugs für die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens um die ordnungsgemäße Bearbeitung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen.

  2. Der Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt beschränkt sich auf die Informationen, die dem Steuerschuldner selbst noch nicht bekannt gegeben worden sind und auf deren Mitteilung er ohne Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Rechtsanspruch gehabt hätte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAD-83433

Preis:
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 31.08.2010 - 7 K 3725/06

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