Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 28 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Fotovoltaikanlage
Sind die Vorsteuern aus der Sanierung eines asbesthaltigen Daches abzugsfähig, wenn die Neueindeckung allein deshalb erfolgte, damit auf dem Dach eine Fotovoltaikanlage installiert werden darf? Über diese Frage, die bislang höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, muss der BFH entscheiden. Das FG Rheinland-Pfalz hatte einen Vorsteuerabzug bejaht.
Eine interessante Frage ist beim Bundesfinanzhof auch zur Umsatzsteuer anhängig. Es geht um den Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Fotovoltaikanlage.
Ein Steuerzahler hatte nachträglich auf dem Dach seines selbst bewohnten Einfamilienhauses eine Solaranlage installiert. Mit der Einspeisung des erzeugten Stroms erzielte er steuerpflichtige Umsätze. Die Besonderheit im Streitfall lag darin, dass das Dach asbesthaltiges Material enthielt. Die Montage von Fotovoltaikanlagen auf asbesthaltigen Dächern ist jedoch gesetzlich untersagt. Eine Neueindeckung des Daches war daher erforderlich. Der frisch gebackene Unternehmer machte die Vorsteuern geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kam hingegen zu dem für den Steuerzahler erfreulichen Ergebnis: Der Vorsteuerabzug ist ...