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NWB BB 4/2011 S. 103

Kfz-Steuern: Ausgewählte Änderungen in 2011

Zum Jahreswechsel 2011 ist die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasnormen Euro 5 und 6 erfüllen, entfallen. Im laufenden Jahr werden nur noch Euro 6-Diesel berücksichtigt, die ab dem 1. 1. 2011 erstmals angemeldet wurden. Für sie gilt eine bis Ende 2013 befristete Steuerbefreiung von einmalig 150 €.

Darüber hinaus entfällt die bislang mit 330 € geförderte Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern. Außerdem ist für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ab dem 1. 4. 2011 kein Steuerzuschlag mehr fällig.

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