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NWB BB 4/2011 S. 103

Flugreisen: Geld erst nach mehreren Stunden Verspätung

Bei Verspätungen eines geschäftlichen oder privaten Flugs gelten erst dann Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung, wenn sich der Abflug um mindestens drei Stunden verzögert. Eine verspätete Ankunft am Zielort ist nicht ausschlaggebend. Das hat das LG Frankfurt/M. entschieden (vgl. LG Frankfurt/M., Urteil v. 23. 9. 2010 - 2-24 S 28/10).

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