Arbeitshilfe Februar 2011

Heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen - Mustereinspruch

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Sind Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung (Befruchtung mit Fremdsamen bei Vorliegen der Zeugungsunfähigkeit des Ehemannes) als außergewöhnliche Belastung abziehbar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAD-61571