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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 5 K 1157/04

Gesetze: AO § 226 Abs. 1BGB § 387 UnterhVG § 1 Abs. 1 UnterhVG § 7 Abs. 1

Gesetzlicher Übergang des Unterhaltsanspruchs bei Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UnterhVG)

Aufrechnung gegen Steuererstattungsanspruch des Unterhaltsverpflichteten

Leitsatz

1. Bei Leistungen nach dem UnterhVG findet ein gesetzlicher Übergang des Unterhaltsanspruchs gegen den Unterhaltsverpflichteten in Höhe der von den zuständigen Stellen gezahlten Unterhaltsaufwendungen auf das jeweilige Bundesland selbst dann statt, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss nach § 1 UnterhVG nicht gegeben waren.

2. Mit den kraft Gesetzes übergegangenen Ansprüchen kann gemäß § 226 Abs. 1 AO gegen steuerliche Erstattungsansprüche des Unterhaltsverpflichteten nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts aufgerechnet werden, selbst wenn die Forderungen vom Aufrechnungsgegner bestritten und noch nicht rechtskräftig festgestellt sind.

Fundstelle(n):
QAAAD-60832

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 17.12.2009 - 5 K 1157/04

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