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FG München Urteil v. - 11 K 1169/08 EFG 2011 S. 418 Nr. 5

Gesetze: DBA-CH Art. 15 Abs. 1DBA-CH Art. 15 Abs. 4DBA-CH Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 Buchst. d

Kein Rückfall des Besteuerungsrechts bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an den Wohnsitzstaat bei Verzicht des Tätigkeitsstaates auf sein Besteuerungsrecht durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Leitsatz

1. Das durch das DBA Deutschland-Schweiz der Schweiz als Tätigkeitsstaat zugewiesene Besteuerungsrecht für die Einkünfte eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten einer Schweizer Kapitalgesellschaft fällt nicht zur Vermeidung unversteuerter „weißer” Einkünfte an den Ansässigkeitsstaat (Deutschland) zurück, wenn die Schweiz die Einkünfte zwar nach ihrer Gesetzgebung versteuert, jedoch durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Arbeitgeber auf eine Besteuerung verzichtet.

2. Die Einkünfte sind i. R. d. Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 33 Nr. 1
EFG 2011 S. 418 Nr. 5
IWB-Kurznachricht Nr. 10/2011 S. 347
OAAAD-59603

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FG München, Urteil v. 23.09.2010 - 11 K 1169/08

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