BMF - IV D 3 -S 7344/10/10002 BStBl 2010 I S. 1376

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2011

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2011 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:


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– USt 1 A
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011
– USt 1 H
Antrag auf Dauerfristverlängerung und
 
Anmeldung der Sondervorauszahlung 2011
– USt 1 E
Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011

(2) Durch Artikel 4 Nr. 8 i. V. m. Nr. 5 und Artikel 32 Abs. 5 des Jahressteuergesetzes 2010 – JStG 2010 – vom (BGBl 2010 I S. 1768) wurde mit Wirkung vom der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von Gas oder Elektrizität (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG) um Lieferungen von Wärme oder Kälte ergänzt. Die Bemessungsgrundlage nebst Steuer für Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte sind daher vom Leistungsempfänger als Steuerschuldner im Vordruckmuster USt 1 A in der Zeile 49 (Kennzahl – Kz – 52/53) anzugeben.

(3) Durch Artikel 4 Nr. 8 i. V. m. Artikel 32 Abs. 5 des Jahressteuergesetzes 2010 – JStG 2010 – vom (BGBl 2010 I S. 1768) wurde mit Wirkung vom der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) um die Lieferungen der in der Anlage 3 zum UStG bezeichneten Gegenstände (insbesondere Industrieschrott und Altmetalle; § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG), das Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG) sowie bestimmte Lieferungen von Gold (§ 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG) erweitert. Derartige Leistungen nebst Steuer sind vom Leistungsempfänger als Steuerschuldner im Vordruckmuster USt 1 A in der Zeile 51 (Kz 84/85) zu erklären.

(4) Die anderen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

(5) Die Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H sind im Aufbau und insbesondere im Kopf- und Verfügungsteil – soweit sachlich möglich – mit dem Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung abgestimmt. Steueranmeldungsvordrucke sollen einheitlich sein, deshalb sind die Vordrucke auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster (Absatz 1) herzustellen.

(6) Folgende Abweichungen sind zulässig:

  1. Die im Kopfteil der Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H eingedruckte Schlüsselzeile für die Bearbeitung im automatisierten Steuerfestsetzungsverfahren (RPFEST) kann geändert werden, wenn dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist.

  2. Soweit die in den Vordruckmustern enthaltenen Kennzahlen (z. B. im Verfügungsteil) und die im Ankreuzschema enthaltene Jahreszahl „10” für die Datenerfassung nicht benötigt werden, können sie mit Rasterungen versehen werden.

In den Fällen der Abweichung soll auf der Vorderseite der Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Anderenfalls soll diese Angabe unterbleiben.

(7) Die Zeilenabstände in den Vordruckmustern sind schreibmaschinengerecht (Zeilenabstand 1 1/2). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.

(8) Die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011 sowie der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung 2011 sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG und § 48 Abs. 1 Satz 2 UStDV i. d. F. von Artikel 9 Nr. 1 des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens – Steuerbürokratieabbaugesetz – vom , BGBl. I S. 2850). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Anlagen:

USt 1 A - Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011: Datei öffnen

USt 1 H - Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2011: Datei öffnen

USt 1 E - Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011: Datei öffnen

BMF v. - IV D 3 -S 7344/10/10002


Fundstelle(n):
BStBl 2010 I Seite 1376
BB 2011 S. 21 Nr. 1
DStZ 2011 S. 97 Nr. 4
StB 2011 S. 14 Nr. 1
GAAAD-58210