Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung verfassungsgemäß
Die Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für die Verpflegung auf drei Monate bei einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung ist verfassungsgemäß (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 5 und 6, § 9 Abs. 5 EStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG).
Aus den Entscheidungen des und 2 BvR 1735/00 (BStBl 2003 II S. 534), wonach die durch Art. 1 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 1996 eingeführte zeitliche Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit einer doppelten Haushaltsführung auf zwei Jahre für beiderseits berufstätige Ehegatten verfassungswidrig war, folgt nicht, dass damit auch die gesetzlichen Abzugsbegrenzungen bei einzelnen notwendigen Mehraufwendungen infolge einer doppelten Haushaltsführung verfassungswidrig wären...