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Umsatzsteuer | Übernahme kommunaler Pflichtaufgaben durch Unternehmer gegen Entgelt
(1) Verpflichtet sich ein privater Unternehmer im Rahmen eines Grundstücksgeschäfts mit einer Stadt als einer juristischen Person des öffentlichen Rechts u. a. zur Errichtung und zum Betrieb eines öffentlichen Schwimmbads für mindestens zehn Jahre, so erbringt er damit eine steuerbare Leistung an die Stadt. Ob es sich hinsichtlich des Schwimmbads aus Sicht der S. 926Stadt um eine öffentliche Pflichtaufgabe oder eine von der Stadt nur freiwillig zu erfüllende Aufgabe handelt, ist für das Vorliegen eines Leistungsaustauschs unerheblich. (2) Lässt sich die Stadt von dem privaten Unternehmer eine Grunddienstbarkeit mit dem Zweck einräumen, die Verpflichtung des Unternehmers zu Bau und Betrieb des Schwimmbads abzusichern, so führt das nicht dazu, dass die Leistung des Untern...