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BFH 02.09.2010 V R 55/09, StuB 23/2010 S. 924

Umsatzsteuer | Ohne zutreffende Angabe der Steuernummer in der Rechnung kein Anspruch auf Vorsteuerabzug

Enthält die Rechnung entgegen § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist der Leistungsempfänger nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG – vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung – nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (Bezug: § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG 2005; Art. 17, Art. 18 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Die Steuernummer ist die dem Stpfl. zur verwaltungstechnischen Erfassung und Durchführung des Besteuerungsverfahrens erteilte und auch mitgeteilte Nummer. Im Urteilsfall hatte das FA für die Firma der Rechnungserstellerin keine Steuernummer erteilt. Der Schriftverkehr zwischen FA und der Rechnungserstellerin wurde immer unter dem Aktenzeichen „75/180/Wv” geführt. Die Rechnungserstellerin gab dieses Aktenzeichen auch auf ihren ...

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