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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Hinzurechnung beim Erben nach Verlustabzug des Erblassers nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AuslInvG
Hat der Erblasser einen Verlust aus einer ausländischen Betriebsstätte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AuslInvG abgezogen, so ist der entsprechende Betrag bei der Besteuerung des Erben hinzuzurechnen, wenn in dessen Person die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 3 AuslInvG erfüllt sind (Bezug: § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 3, § 5 AuslInvG; § 1922 BGB).
Nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte konnten bis letztmals zum Veranlagungszeitraum 1989 nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft vom (AuslInvG) in den Veranlagungszeiträumen 1990 bis 1998 nach Maßgabe von § 2a Abs. 3 EStG auf Antrag eines in Deutschland ansässigen Unternehmens bei der deutschen Besteuerung abgezogen werden. Dieses Wahlrecht entfiel ab 1999. Die im Gegenzug erforderliche Nachverste...