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BFH 22.07.2010 IV R 29/07, StuB 23/2010 S. 922

Gewerbesteuer | Verfassungsmäßigkeit von § 7 Satz 2 GewStG

§ 7 Satz 2 GewStG ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar (Bezug: § 7 Satz 2, § 36 Abs. 1 GewStG i. d. F. des StBAÄG; § 3 Nr. 40 Buchst. b, § 35 EStG 2002; § 8b Abs. 2, 6 KStG 2002; Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 und 3 GG).

Praxishinweise

Bei natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften gehörten Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs nach der ständigen BFH-Rechtsprechung zur Rechtslage vor 2002 nicht zum Gewerbeertrag, bei Kapitalgesellschaften dagegen schon. Nach § 7 Satz 2 GewStG i. d. F. von Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom (StBAÄG, BGBl I S. 2715) gehört ab dem Erhebungszeitraum zum Gewerbeertrag auch der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe

  • des Betriebs oder eines Teilbetriebs einer Mitunternehmerschaft,

  • des Anteils eines Gesellschafters, der a...

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