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Rückstellungsauflösung bei Wertdifferenz zwischen Handels- und Steuerbilanz
Der Grundsatz der erfolgsneutralen Behandlung von Anschaffungsvorgängen findet auch auf übernommene Passivpositionen und hierbei unabhängig davon Anwendung, ob der Ausweis dieser Passivpositionen in der Steuerbilanz einem – von der Handelsbilanz abweichenden – Ausweisverbot ausgesetzt ist ().
Sachverhalt: Die Klägerin übernahm den Betrieb einer GmbH als Gesamtheit von Wirtschaftsgütern ( asset deal). Mit Ausnahme der Patente, Lizenzen und Handelsmarken sowie des Firmenwerts wurden die Vermögensgegenstände und Schulden in der Eröffnungsbilanz der Klägerin mit den Buchwerten der GmbH angesetzt. Der Firmenwert wurde nach Abzug der übernommenen Buchwerte und bewerteten Vermögensgegenstände ermittelt und auf 15 Jahre ab...