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Konzeption des Beherrschungsverhältnisses nach BilMoG
Neuausrichtung, Generalnorm und angrenzende Beherrschungstatbestände
Was ist bei der Neuausrichtung des Mutter-Tochter-Verhältnisses nach § 290 HGB zu beachten?
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bilanzierung von Zweckgesellschaften?
Wie ist der E-DRS 26 zu werten?
Mit dem Übergang auf das BilMoG erfolgte eine Neuausrichtung der handelsrechtlichen Regelungen zur Beurteilung eines Mutter-Tochter-Verhältnisses. Zentral ist das in Anlehnung an die IFRS neu eingeführte Konzept der möglichen Beherrschung, das in Form einer Generalnorm in § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB weiteren einschlägigen Regelungen zur Abgrenzung eines Konzernverbunds – zumindest formal – vorangestellt ist . Mit § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB wurde zudem ein eigenständiger Tatbestand für Zweckgesellschaften hinzugefügt.
Mujkanovic, Zweckgesellschaften nach BilMoG, StuB 2009 S. 374 NWB TAAAD-21137
I. Einleitung
Ziel des Beitrags ist es, den Stellenwert der abstrakten Definition des Beherrschungsverhältnisses gegenüber den typisierenden Tatbeständen des § 290 Abs. 2 Nr. 1-4 HGB aufzuzeigen und dabei auf das Verhältnis zu den entsprechenden Vorgaben der IFRS einzugehen. Vielschichtiger Interpretationsbedarf ergibt sich dabei aus drei Spannungsfeldern: [i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 2. Aufl., Herne 2...