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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 418/09

Gesetze: AO § 69, AO § 191 Abs. 1, AO § 34, GmbHG § 39 Abs. 1, GmbHG § 51 Abs. 4, GmbHG § 51 Abs. 3

Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Beendigung der Geschäftsführerbefugnis

Leitsatz

1. Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich im Rahmen der Haftungsinanspruchnahme nach §§ 69, 34 AO nicht auf die Beendigung der Geschäftsführerbefugnis aufgrund eines Schreibens an die übrigen Gesellschafter berufen, in dem er mitteilt, dass er nicht mehr als Geschäftsführer zur Verfügung steht, wenn er noch Jahre danach hinsichtlich des Geschäftskontos der GmbH verfügungsberechtigt bleibt, die Beendigung der Geschäftsführung weder zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet, noch im beantragten Insolvenzverfahren beim Amtsgericht angezeigt wird und er gegenüber dem FA die Wirksamkeit einer späteren Abberufung als Geschäftsführer bezweifelt.

2. Auch die Abberufung des Geschäftsführers der GmbH in der Gesellschafterversammlung führt gem. § 51 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 GmbHG nicht zur Beendigung der Geschäftsführerbefugnis, wenn der Beschlussgegenstand der Abberufung des Geschäftsführers nicht angekündigt wurde und nicht alle Gesellschafter vertreten waren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 82 Nr. 3
JAAAD-55656

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Sächsisches FG, Urteil v. 01.11.2010 - 8 K 418/09

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