Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die E-Bilanz aus Sicht der Finanzverwaltung
Auch Unternehmen profitieren von der elektronischen Bilanz
I. Gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung nach § 5b EStG ab 2011
Mit Verabschiedung des Steuerbürokratieabbaugesetzes am wurde § 5b EStG eingeführt, der die Pflicht zur elektronischen [i]Pflicht zur elektronischen DatenübermittlungÜbermittlung des Inhalts der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung regelt. Nach § 52 Abs. 15a EStG ist § 5b EStG erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Die Finanzverwaltung hat daher frühzeitig in Kooperation mit Vertretern der Wirtschaft und der Software-Hersteller begonnen, sowohl die Rahmenbedingungen für den Übermittlungsstandard festzulegen als auch das Taxonomie-Schema zu erarbeiten.
Im wurde daher in einem ersten Schritt den Unternehmen dahingehend Planungssicherheit gegeben, dass sich die Verwaltung auf eine einheitliche [i]XBRL-Format als einheitliches FormatForm – XBRL-Format – zur medienbruchfreien Übermittlung von Steuererklärungen und weiteren Unterlagen festgelegt hat. Der nun in der Verbandsanhörung befindliche Entwurf eines BMF-Schreibens zur Veröffentlichung der Taxonomie vom regelt in einem zweiten Schritt den gesetzlich geforderten amtlich vorgeschriebenen Datensatz.