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Einkommensteuer | Erstmalige Berufsausbildung, Erststudium und Ausbildungsdienstverhältnis
Das BMF hat in einem Schreiben die Merkmale der erstmaligen Berufsausbildung, eines Erststudiums und einer Berufsausbildung/Studium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses festgelegt. Abhängig von der Einordnung eines Ausbildungsverhältnisses können keine Ausbildungskosten, Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden ( IV C 4 – S 2227/07/10002:002).
Hintergrund: Anlass für das Schreiben ist die Neuordnung der einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom (BGBl I S. 1753, BStBl 2005 I S. 343) und die allgemeine Anwendung des .
Allgemein gilt Folgendes:
Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium s...