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Auswirkung des MoMiG auf nachträgliche Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 EStG
Der BFH hat unter Geltung des GmbH-Rechts vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) am (BGBl I S. 2026) in mehreren Urteilen zur Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 EStG in den Fällen des Darlehensverlusts eines i. S. des § 17 EStG beteiligten Gesellschafters Stellung genommen ( BStBl 1999 II S. 339 und BStBl 1999 II S. 342, vom , BStBl 1999 II S. 344, sowie vom , BStBl 1999 II S. 348). Nach den in diesen Urteilen zum Ausdruck kommenden Rechtsgrundsätzen gehören zu den Anschaffungskosten einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind. Danach zählt zu diesen Au...BStBl I S. 545