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Körperschaftsteuer | Vereinbarung der Verlustübernahme bei körperschaftsteuerlicher Organschaft
Mit dem (Kurzinfo StuB 2010 S. 717) geändert durch den NWB BAAAD-52763 hat der BFH auch unter Hinweis auf eine vergleichbare Klausel in der (DStR 2010 S. 1136) u. a. entschieden, dass es nicht ernstlich zweifelhaft ist, dass mit der Vertragsklausel
„Die (Organträgerin) ist entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind”
eine Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG vereinbart wird.
Dabei geht der BFH v...