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Leistungs- und Zahlungsfähigkeit
I. Die Zwitterfigur des § 17 EStG
1. Die Stellung zwischen dem Einkünftedualismus
Die Einkunftsermittlung nach § 17 EStG bewegt sich im Zwischenraum der beiden („dualen”) Einkunftsermittlungsnormen des § 2 Abs. 2 EStG. Diese „Hybris” macht der Rechtsanwendung seit jeher zu schaffen. Den BFH halten entsprechende Rechtsstreitigkeiten pausenlos auf Trab. Der Besteuerung unterliegen nach § 17 EStG Vermögensveränderungen im Bereich des Privatvermögens. Letzteres soll nach der allerdings mehr und mehr durchlöcherten Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (negativ ausgedrückt) von der Besteuerung realisierter Werterhöhungen verschont bleiben. Die wohl wichtigste Ausnahme stellt § 17 EStG dar: Der Verkauf nebst Ersatztatbeständen von Anteilen an Kapitalgesellschaften stellt unter weiteren Voraussetzungen einen steuerbaren Tatbestand dar. Gerechtfertigt wird dieser Steuerzugriff durch den „Zuwachs der finanziellen Leistungsfähigkeit” . Gerade auch der umgekehrte Fall des Verlusts nach § 17 EStG und die damit einhergehende (spiegelbildliche) Abnahme der finanziellen Leistungsfähigkeit wird dem BFH regelmäßig zur Entscheidung präsentiert.