BMF - IV C 5 -S 2361/10/10002 BStBl 2010 I S. 1213

Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer 2011

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer bekannt gemacht (§ 39b Absatz 8 EStG).

Bei der Aufstellung wurde für 2011 davon ausgegangen, dass

  • in der allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) weiterhin 66.000 Euro und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 57.600 Euro (2010: 55.800 Euro) beträgt,

  • in der allgemeinen Rentenversicherung der Beitragssatz weiterhin 19,9 % beträgt,

  • in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze 44.550 Euro (2010: 45.000 Euro) beträgt,

  • in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragsatz (§ 243 SGB V) um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 % steigt und

  • der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung um 4 Prozentpunkte auf 44 % steigt (§ 39b Absatz 4 EStG).

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Programmablaufplan

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BMF v. - IV C 5 -S 2361/10/10002

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2010 I Seite 1213
BB 2010 S. 2726 Nr. 45
EStB 2010 S. 457 Nr. 12
StB 2010 S. 422 Nr. 12
RAAAD-54706