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FG Münster Urteil v. - 11 K 800/08 EFG 2011 S. 2 Nr. 1

Gesetze: AO § 35, AO § 69, AO § 191 Abs 1, AO § 191 Abs 5 Nr 2, AO § 240 Abs 1, AO § 34

Haftung des GmbH-Geschäftsführers:

Erlaß von Säumniszuschlägen, Verschulden und Mitwirkungspflichten des inhaftierten Geschäftsführers

Leitsatz

1) Ein Erlassanspruch des Hauptschuldners hinsichtlich der Säumniszuschläge steht aufgrund der Akzessorietät der Haftungsschuld auch dem Haftungsschuldner zu.

2) Einen GmbH-Geschäftsführer trifft ein grob fahrlässiges Verschulden an der Nichtbegleichung offener Steuerschulden, wenn er für den Fall seiner plötzlichen Verhinderung (hier: Inhaftierung) keine Vorsorge dafür getroffen hat, dass die GmbH handlungsfähig bleibt. Ist die Bestellung eines Vertreters in diesem Fall nicht möglich, muss der Geschäftsführer notfalls sein Amt niederlegen.

3) Zu den Mitwirkungspflichten des Haftungsschuldners.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 2 Nr. 1
KÖSDI 2011 S. 17315 Nr. 2
LAAAD-54601

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FG Münster, Urteil v. 07.07.2010 - 11 K 800/08

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