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FG München Beschluss v. - 14 V 1552/10

Gesetze: AO § 69AO § 34 GmbH § 35 Abs. 1

Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Steuerschulden bei interner Aufgabenverteilung

Leitsatz

1. Ein Geschäftsführer darf auch bei einer internen Aufgabenverteilung nicht blind auf die gewissenhafte Aufgabenwahrnehmung des für das Rechnungswesen zuständigen Beauftragten vertrauen und auf eine Überwachung gänzlich verzichten.

2. Sobald Anlass zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit des die Geschäftsführung wahrnehmenden Mitgesellschafters besteht, darf der Mitgeschäftsführer dies nicht auf sich beruhen lassen, sondern muss entsprechende Überwachungsmaßnahmen ergreifen, um eine fristgerechte Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten zu gewährleisten.

3. Ein Geschäftsführer, der sich in der von ihm vertretenen Gesellschaft damit nicht durchsetzen kann und sich an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Überwachungspflichten gehindert sieht, darf nicht untätig bleiben, sondern muss zur Vermeidung haftungsrechtlicher Konsequenzen sein Amt niederlegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 227 Nr. 4
BBK-KN Nr. 181/2010 (Mietkosten für Zweitwohnung als Betriebsausgaben)
QAAAD-52933

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Nutzungsdauer:
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FG München, Beschluss v. 15.07.2010 - 14 V 1552/10

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