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Entscheidung über Ausschluss des für eine Mitunternehmerschaft festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags
(1) Über die Frage, ob Teile des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags von der Einkommensteuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2001 ausgeschlossen sind (hier: Begünstigungsausschluss gem. § 18 Abs. 4 UmwStG 2001), ist im Feststellungsverfahren nach § 35 Abs. 3 EStG 2001 (heute: § 35 Abs. 2 EStG 2010) zu entscheiden. (2) Die durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom (BGBl I S. 3858) in § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2001 eingefügte Regelung, nach der der auf Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen i. S. der Sätze 1 und 2 beruhende Teil des Gewerbesteuermessbetrags bei der Einkommensteuerermäßigung nach § 35 EStG nicht zu berücksichtigen ist, hat lediglich klarstellende Bedeutung (Bezug: § 179, § 180 AO; § 35 Abs. 1, 2, 3 EStG 2001; § 48, § 60 FGO; § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2001).
Wird nach einer Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft der Betrieb der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jah...